ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
CityGo Taxi
Inhaber: Ayman Chiri
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beförderungsleistungen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen von:
CityGo Taxi
Inhaber: Ayman Chiri
Unternehmenssitz / Hauptstandort:
Triesterstraße 84, Tür 16
2620 Neunkirchen
Österreich
Weitere Betriebsstätte:
Adlergasse 7, Stg. 2, Tür 8
2700 Wiener Neustadt
Österreich
Telefon: +43 676 543 3430
E-Mail: office@citygo-taxi.at
Nachfolgend „CityGo Taxi“ genannt.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.
2. Buchungsanfrage und Vertragsabschluss
Eine Fahrt kann insbesondere telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail, über ein Kontakt- oder Buchungsformular sowie persönlich angefragt werden.
Die Übermittlung einer Anfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
Ein Beförderungsvertrag kommt erst zustande, wenn CityGo Taxi die Fahrt ausdrücklich bestätigt oder mit der tatsächlichen Durchführung der Fahrt beginnt.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu machen. Dazu gehören insbesondere:
– Name und Kontaktdaten
– Abholadresse und Zieladresse
– gewünschtes Datum und gewünschte Abholzeit
– Anzahl der Fahrgäste
– Anzahl und Art der Gepäckstücke
– erforderliche Kindersitze oder Babyschalen
– Mitnahme von Haustieren
– Mobilitätseinschränkungen
– Rollatoren, faltbare Rollstühle oder andere Hilfsmittel
– besondere Anforderungen
– bei Auslandsfahrten das Zielland und mögliche Transitländer
Änderungen der Buchungsdaten sind CityGo Taxi so früh wie möglich mitzuteilen.
3. Beförderungsleistungen
CityGo Taxi bietet je nach Verfügbarkeit und vorheriger Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen an:
– Taxifahrten
– Stadt- und Überlandfahrten
– Flughafentransfers
– Fernfahrten
– Geschäftsfahrten
– Gruppenfahrten im Rahmen der verfügbaren Sitzplätze
– Botendienste nach Vereinbarung
– nicht medizinische Krankenbeförderungen, soweit rechtlich und konzessionsmäßig zulässig
– grenzüberschreitende Fahrten
CityGo Taxi erbringt keine medizinische Betreuung und übernimmt keine Leistungen eines Rettungs- oder Krankentransportdienstes.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Fahrer oder ein bestimmtes Fahrzeug besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und schriftlich bestätigt wurde.
CityGo Taxi ist berechtigt, zur Durchführung einer Fahrt einen anderen geeigneten Fahrer, ein Ersatzfahrzeug oder ein zur gewerblichen Personenbeförderung berechtigtes Partnerunternehmen einzusetzen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gilt der jeweils anwendbare gesetzliche Taxitarif, sofern kein zulässiger Festpreis vereinbart wurde.
Bei einer bestätigten Festpreisfahrt gilt der bei der Buchung vereinbarte Preis.
Änderungen des Fahrtziels, zusätzliche Zwischenstopps, längere Wartezeiten, zusätzliche Fahrstrecken oder andere vom Kunden gewünschte Leistungen können zusätzlich berechnet werden.
Zusätzliche Kosten können insbesondere entstehen durch:
– Mautgebühren
– Parkgebühren
– Flughafengebühren
– Zufahrtsgebühren
– Wartezeiten
– zusätzliche Zwischenstopps
– vom Kunden verursachte Umwege
– behördlich verursachte Verzögerungen bei Grenzfahrten
Der Fahrpreis ist unmittelbar nach Beendigung der Fahrt fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden akzeptiert:
– Barzahlung
– Kartenzahlung, sofern verfügbar
– Banküberweisung nach vorheriger Vereinbarung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
5. Abholung, Erreichbarkeit und Wartezeit
Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Abholort erreichbar und abfahrbereit zu sein.
Bei Änderungen oder Verzögerungen muss der Kunde CityGo Taxi so früh wie möglich informieren.
Eine kostenlose Wartezeit von 10 Minuten ist im vereinbarten Fahrpreis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nach Ablauf der kostenlosen Wartezeit kann eine Wartegebühr nach dem geltenden Tarif oder nach der vorher getroffenen Vereinbarung berechnet werden.
Kann der Kunde innerhalb von 15 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit nicht erreicht werden, kann die Fahrt als nicht angetreten beziehungsweise als „No-Show“ behandelt werden.
Bereits entstandene Anfahrts-, Warte-, Park- oder Flughafengebühren können zusätzlich berechnet werden.
6. Verspätungen und Zeitplanung
CityGo Taxi bemüht sich um eine pünktliche Durchführung aller bestätigten Fahrten.
Verspätungen können insbesondere entstehen durch:
– außergewöhnliches Verkehrsaufkommen
– Verkehrsunfälle
– Straßensperren
– Baustellen
– Wetterbedingungen
– behördliche Maßnahmen
– Grenzkontrollen
– technische Störungen
– plötzlich auftretende Fahrzeugdefekte
– höhere Gewalt
– andere nicht vorhersehbare Umstände
Bei Fahrten zu Flughäfen, Bahnhöfen, Geschäftsterminen, Arztterminen oder Veranstaltungen ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Zeitreserve einzuplanen.
CityGo Taxi kann Empfehlungen zur Abholzeit geben. Die endgültige Entscheidung über die gewünschte Abholzeit trifft jedoch der Kunde.
Eine Haftung für das Versäumen eines Fluges, Zuges, Termins oder einer Veranstaltung besteht nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
7. Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung muss telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail erfolgen.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei CityGo Taxi eingeht.
7.1 Normale Taxifahrten
Normale, vorbestellte Taxifahrten können bis 3 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit kostenlos storniert werden.
Bei einer späteren Stornierung kann CityGo Taxi eine angemessene Entschädigung für bereits entstandene Kosten, reservierte Kapazitäten und nicht mehr anderweitig nutzbare Zeiten verlangen.
7.2 Flughafenfahrten und Fernfahrten
Für vorbestellte Flughafenfahrten und Fernfahrten gelten aufgrund der notwendigen Fahrzeug- und Fahrerreservierung besondere Stornobedingungen.
Als Fernfahrt gilt eine Fahrt mit:
– einer vereinbarten Strecke von mehr als 50 Kilometern oder
– einem vereinbarten Fahrpreis von mehr als 150 Euro.
Folgende Stornogebühren können vereinbart werden:
– Stornierung bis 3 Stunden vor der Abholzeit:
kostenlos
– Stornierung zwischen 1 und 2 Stunden vor der Abholzeit:
30 % des vereinbarten Fahrpreises
– Stornierung weniger als 1 Stunden vor der Abholzeit:
75 % des vereinbarten Fahrpreises
– Stornierung nach Beginn der Anfahrt:
bis zu 90 % des vereinbarten Fahrpreises
– Nichterscheinen des Kunden beziehungsweise „No-Show“:
bis zu 75 % des vereinbarten Fahrpreises
Bereits entstandene Kosten, insbesondere Park-, Maut-, Flughafen- oder Zufahrtsgebühren, können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits in der Stornogebühr enthalten sind.
7.3 Nichterscheinen des Kunden
Erscheint der Kunde nicht zur vereinbarten Abholzeit, versucht CityGo Taxi, ihn über die bei der Buchung angegebene Telefonnummer zu erreichen.
Kann der Kunde innerhalb von 15 Minuten nicht erreicht werden, gilt die Fahrt als nicht angetreten.
In diesem Fall können die vereinbarte Stornogebühr sowie tatsächlich entstandene Zusatzkosten berechnet werden.
7.4 Nachweis eines geringeren Schadens
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass CityGo Taxi kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung des Fahrzeugs werden bei der Berechnung berücksichtigt.
Eine Stornogebühr darf den ursprünglich vereinbarten Fahrpreis nicht überschreiten.
Gesetzlich bestehende Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
8. Ausfall oder Stornierung durch CityGo Taxi
CityGo Taxi plant bestätigte Fahrten so, dass das Fahrzeug innerhalb des vereinbarten Zeitraums am Abholort bereitgestellt werden kann.
Kann der ursprünglich vorgesehene Fahrer oder das ursprünglich vorgesehene Fahrzeug die Fahrt nicht durchführen, bemüht sich CityGo Taxi vorrangig darum, rechtzeitig:
– einen geeigneten Ersatzfahrer,
– ein geeignetes Ersatzfahrzeug oder
– ein zur Personenbeförderung berechtigtes Partnerunternehmen
bereitzustellen.
Ist bereits im Voraus erkennbar, dass eine bestätigte Fahrt nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann, wird der Kunde so früh wie möglich über die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten informiert.
Eine kurzfristige Absage soll insbesondere bei Flughafenfahrten, Fernfahrten und anderen zeitkritischen Fahrten möglichst vermieden werden.
Eine Absage unmittelbar vor der vereinbarten Abholzeit erfolgt nur, wenn ein plötzliches und nicht vorhersehbares Ereignis eingetreten ist und trotz angemessener Bemühungen keine rechtzeitige Ersatzbeförderung organisiert werden kann.
Ein Ausfall kann insbesondere entstehen durch:
– einen plötzlich auftretenden technischen Defekt
– eine Panne
– einen Verkehrsunfall
– eine unerwartete Erkrankung oder Fahruntauglichkeit des Fahrers
– extreme Wetter- oder Straßenverhältnisse
– Straßensperren
– behördliche Maßnahmen
– höhere Gewalt
– eine konkrete Gefährdung der Sicherheit
– außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Verkehrsbehinderungen
Kann die Fahrt endgültig nicht durchgeführt werden, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Beförderungsleistung vollständig zurückerstattet.
Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
9. Verhalten und Pflichten der Fahrgäste
Die Fahrgäste müssen den Anweisungen des Fahrers Folge leisten, soweit diese der Sicherheit, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder der ordnungsgemäßen Durchführung der Fahrt dienen.
Im Fahrzeug gelten insbesondere folgende Regeln:
– Verwendung der vorhandenen Sicherheitsgurte
– Rauchverbot
– Verbot von E-Zigaretten und vergleichbaren Produkten
– kein Konsum illegaler Substanzen
– keine Gefährdung oder Ablenkung des Fahrers
– kein aggressives, beleidigendes oder bedrohliches Verhalten
– keine mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs
– keine übermäßige Verschmutzung
– keine Mitnahme gefährlicher oder verbotener Gegenstände
CityGo Taxi beziehungsweise der Fahrer kann die Beförderung ablehnen oder abbrechen, wenn:
– die Sicherheit nicht gewährleistet ist
– ein Fahrgast aggressiv oder gewalttätig ist
– ein Fahrgast den Fahrer erheblich behindert
– das Fahrzeug vorsätzlich beschädigt oder verschmutzt wird
– ein Fahrgast aufgrund starker Alkoholisierung oder anderer Beeinträchtigungen nicht sicher befördert werden kann
– gesetzliche Vorschriften einer Beförderung entgegenstehen
Bis zur Beendigung der Fahrt entstandene Fahrt-, Warte- und Reinigungskosten bleiben zahlbar, soweit die Beendigung vom Fahrgast zu vertreten ist.
10. Kindersicherheit
Im Fahrzeug wird grundsätzlich ein Kindersitz beziehungsweise eine Sitzerhöhung für ein Kind mitgeführt.
Der Kunde muss bereits bei der Buchung bekannt geben, wenn ein Kind befördert werden soll.
Dabei sind insbesondere anzugeben:
– Alter des Kindes
– Körpergröße
– ungefähres Gewicht
– Anzahl der mitfahrenden Kinder
– benötigte Art der Sicherungseinrichtung
Der standardmäßig mitgeführte Kindersitz beziehungsweise die Sitzerhöhung ist nicht für jedes Alter, jedes Gewicht und jede Körpergröße geeignet.
Wird eine Babyschale, ein weiterer Kindersitz oder ein besonderes Rückhaltesystem benötigt, muss dies ausdrücklich bei der Buchung vereinbart und von CityGo Taxi bestätigt werden.
Steht keine geeignete Sicherungseinrichtung zur Verfügung, kann die Beförderung aus Sicherheitsgründen abgelehnt werden.
Die begleitende Person ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben über das Kind zu machen.
11. Gepäck und mitgeführte Gegenstände
Der Kunde muss außergewöhnliche, besonders große oder schwere Gepäckstücke bereits bei der Buchung bekannt geben.
Die Beförderung kann abgelehnt werden, wenn:
– das Gepäck nicht sicher verstaut werden kann
– die zulässige Fahrzeugkapazität überschritten wird
– das Gepäck das Fahrzeug beschädigen könnte
– gesetzliche Vorschriften entgegenstehen
Gefährliche, explosive, leicht entzündliche, giftige, illegale oder anderweitig unzulässige Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine persönlichen Gegenstände bei Beendigung der Fahrt mitzunehmen.
12. Tierbeförderung
Die Mitnahme von Tieren muss bereits bei der Buchung bekannt gegeben werden.
12.1 Kleine Haustiere
Kleine Haustiere dürfen grundsätzlich mitgeführt werden, wenn sie in einer geeigneten, geschlossenen und sicheren Transportbox untergebracht sind.
Die Transportbox muss so beschaffen sein, dass das Tier:
– nicht entkommen kann
– den Fahrer nicht behindert
– andere Fahrgäste nicht gefährdet
– das Fahrzeug nicht beschädigt oder erheblich verschmutzt
12.2 Hunde
Hunde dürfen grundsätzlich nur mit einer geeigneten Leine und einem geeigneten Maulkorb befördert werden.
Der Hund muss während der gesamten Fahrt unter Kontrolle des Fahrgasts bleiben und so gesichert werden, dass der Fahrer, andere Fahrgäste und Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
Die Beförderung eines Hundes kann abgelehnt werden, wenn:
– keine geeignete Leine vorhanden ist
– kein geeigneter Maulkorb vorhanden ist
– das Tier aggressiv oder nicht kontrollierbar ist
– aufgrund der Größe keine sichere Beförderung möglich ist
– die Mitnahme nicht vorher bekannt gegeben wurde
– das Fahrzeug für die Beförderung nicht geeignet ist
12.3 Assistenzhunde
Für anerkannte Assistenzhunde gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen von der Leinen- oder Maulkorbpflicht bleiben unberührt.
12.4 Schäden und Verschmutzungen durch Tiere
Der Tierhalter beziehungsweise der Fahrgast haftet im gesetzlichen Umfang für Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen, die durch das mitgeführte Tier verursacht werden.
Erforderliche Reinigungs-, Desinfektions-, Reparatur- und nachweisbare Ausfallkosten können in Rechnung gestellt werden.
13. Grenzüberschreitende Fahrten
Bei Fahrten über die österreichische Staatsgrenze sind alle Fahrgäste verpflichtet, die für Einreise, Durchreise und Rückreise erforderlichen gültigen Dokumente mitzuführen.
Dazu können je nach Staatsangehörigkeit, Reiseziel und Transitland insbesondere gehören:
– gültiger Reisepass
– gültiger Personalausweis
– Aufenthaltstitel
– Visum
– Einreise- oder Transitgenehmigung
– Reisedokumente für Kinder
– Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
– sonstige behördlich verlangte Nachweise
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig über die Einreise-, Ausreise-, Transit- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes und möglicher Transitländer zu informieren.
Ein Führerschein gilt nicht als gültiges Reisedokument für einen Grenzübertritt.
13.1 Kontrolle der Dokumente
Der Fahrer ist berechtigt, vor Fahrtantritt oder während einer grenzüberschreitenden Fahrt die Vorlage eines gültigen Reisepasses, Personalausweises oder anderer erforderlicher Reisedokumente zu verlangen.
Die Dokumente werden grundsätzlich nur zur Sichtkontrolle verlangt und nicht kopiert oder gespeichert, sofern keine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Einwilligung besteht.
13.2 Fehlende oder ungültige Dokumente
Kann ein Fahrgast kein geeignetes oder gültiges Reisedokument vorlegen oder bestehen begründete Zweifel an der Zulässigkeit des Grenzübertritts, kann CityGo Taxi die Fahrt:
– ablehnen
– unterbrechen
– am letztmöglichen geeigneten Ort beenden
Dadurch entstehende Kosten können dem Kunden berechnet werden, insbesondere:
– Anfahrtskosten
– Wartezeiten
– bereits zurückgelegte Strecken
– Mautgebühren
– Parkgebühren
– Kosten einer notwendigen Rückfahrt
– behördlich verursachte Zusatzkosten
Dies gilt, soweit CityGo Taxi die Ursache nicht zu vertreten hat.
13.3 Behördliche Entscheidungen
CityGo Taxi haftet nicht für Einreiseverweigerungen, Grenzkontrollen, behördliche Wartezeiten, Zurückweisungen oder sonstige Maßnahmen, die auf fehlenden, ungültigen oder unzureichenden Reisedokumenten eines Fahrgasts beruhen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
14. Verschmutzung und Beschädigung des Fahrzeugs
Der Fahrgast muss das Fahrzeug und dessen Ausstattung sorgfältig behandeln.
Verursacht ein Fahrgast eine Verschmutzung oder Beschädigung, die über die normale Nutzung hinausgeht, ist er verpflichtet, die dadurch tatsächlich entstandenen und angemessenen Kosten zu ersetzen.
Dies gilt insbesondere bei Verschmutzungen oder Schäden durch:
– Erbrechen
– ausgeschüttete Getränke oder Lebensmittel
– Alkohol oder andere Flüssigkeiten
– Körperflüssigkeiten
– Schlamm oder außergewöhnlich starke Verunreinigungen
– Tierhaare oder tierbedingte Verschmutzungen
– Rauchen oder Verdampfungsprodukte
– Schnitte, Risse oder Brandstellen
– mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen
– stark alkoholisierte oder anderweitig beeinträchtigte Fahrgäste
Zu den ersatzfähigen Kosten können insbesondere gehören:
– normale Reinigungskosten
– Spezialreinigung
– Desinfektionsreinigung
– Geruchsbeseitigung
– Reparaturkosten
– Wiederherstellungskosten
– Kosten für beschädigte Ausstattung
– nachweisbarer Verdienst- oder Nutzungsausfall während Reinigung oder Reparatur
CityGo Taxi kann den Zustand des Fahrzeugs durch Fotos dokumentieren und Rechnungen oder andere Kostennachweise vorlegen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
15. Fundsachen
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, persönliche Gegenstände bei Beendigung der Fahrt mitzunehmen.
Gefundene Gegenstände werden nach Möglichkeit aufbewahrt und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
Die Abholung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung.
Für eine gewünschte Zustellung oder zusätzliche Fahrt können angemessene Fahrt- und Bearbeitungskosten berechnet werden.
16. Haftung
CityGo Taxi haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CityGo Taxi nur:
– bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
– bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
– soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht
Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder reine Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website von CityGo Taxi.
18. Beschwerden
Beschwerden sollten möglichst zeitnah unter Angabe folgender Informationen mitgeteilt werden:
– Datum und Uhrzeit der Fahrt
– Abholort
– Zielort
– Name des Fahrgasts
– Telefonnummer
– Beschreibung des Sachverhalts
Kontakt:
CityGo Taxi
Ayman Chiri
E-Mail: office@citygo-taxi.at
Telefon: +43 676 543 3430
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht eingeschränkt werden.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz von CityGo Taxi vereinbart.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
20. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen dieser AGB werden auf der Website veröffentlicht.
Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam vereinbarte Fassung.